Kassensturz zum Jahresende

Wie Sie noch Geld sparen können

Spartipps 4 min Lesedauer 29.12.2022
Kassensturz Jahresende

Bald ist es vorbei, das Jahr 2022. Doch bevor es soweit ist, sollten Sie noch einen Kassensturz machen. Wenn Sie jetzt bei Ihren Ausgaben geschickt vorgehen, können Sie viel Geld sparen.

Spätestens im Dezember ist die Zeit gekommen, einen Kassensturz zu machen. Wo lässt sich finanziell noch etwas optimieren? Wann überweise ich zum Jahresende was, um gegebenenfalls noch Steuern zu sparen? Ein Überblick:

Handwerkerkosten vorziehen

Im Laufe des Jahres haben Sie vielleicht Handwerker-Hilfe benötigt? Das Finanzamt erkennt pro Jahr Rechnungen für Handwerkerarbeiten, zu denen auch Wartungsarbeiten zählen, bis zu maximal 6.000 Euro an. Dabei ist es unerheblich, ob Sie Mieter, Wohneigentümer oder Eigenheimbesitzer sind. Bis zu 1.200 Euro, also 20% von der Rechnungssumme, zieht das Finanzamt direkt von der Steuerschuld ab.

Wie Sie jetzt sparen können: Rechnen Sie die Beträge, die Sie 2022 an Handwerker überwiesen haben, zusammen. Haben Sie den Höchstbetrag von 6.000 Euro nicht ausgeschöpft, planen aber eine Sanierung für 2023? Sie haben die Möglichkeit, die Arbeit in diesem Jahr noch anzuzahlen. Eine andere Variante: Der Handwerkerfachbetrieb fordert eine Abschlagszahlung per Rechnung für 2022 und beginnt noch vor Jahresende mit den Arbeiten.

Wichtig: Achten Sie unbedingt darauf, dass der Handwerker auf der Rechnung die Lohn- und Fahrtkosten getrennt von den Materialkosten ausweist. Nur bei Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten winkt ein Steuerabzug. Zahlen Sie außerdem nicht in bar, sondern überweisen Sie den Betrag.

Gesundheitskosten bündeln

Wer Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen in seiner Steuererklärung geltend machen will, muss eine sogenannte zumutbare Belastung überschreiten. Die Grenze dafür hängt vom Familienstand, Einkommen und von der Anzahl der Kinder ab. Mit Blick auf Ihre Eigenbelastung sollten Sie außergewöhnliche Belastungen möglichst auf ein Jahr bündeln.

Wie Sie jetzt sparen können: Hatten Sie in diesem Jahr bereits hohe Krankheitskosten, erwägen Sie doch, ob Sie Aufwendungen des Folgejahres vorziehen können. Etwa Medikamentenbestellungen, neue Kontaktlinsen oder eine teure Zahnbehandlung. Sie hatten 2022 noch keine größeren außergewöhnlichen Belastungen? Dann sollten Sie, wenn möglich, Aufwendungen auf 2023 verschieben.

Wichtig: Steuerlich absetzbar sind gegebenenfalls auch Quittungen oder Rechnungen von Apotheken, Optikern, Physiotherapeuten und anderen Gesundheitsdienstleistern. Das gilt auch für Fahrten aus medizinischen Gründen.

Renten-Beiträge checken

Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken oder für eine Rürup-Rente können Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben eintragen. Für 2022 liegt der Prozentsatz der Beiträge, die Sie als Sonderausgaben geltend machen können, bei 94 %, also maximal 24.101 Euro jährlich bei Ledigen und von 48.202 Euro jährlich bei Verheirateten/eingetragenen Lebenspartnern. Arbeitnehmer müssen den Betrag, den der Arbeitgeber für sie in die gesetzliche Rentenversicherung oder in das Versorgungswerk eingezahlt hat, vom Maximalwert abziehen.

Wie Sie jetzt sparen können: Prüfen Sie, ob Sie den Maximalbetrag ausgeschöpft haben, um in den Genuss des höchst möglichen Steuereffekts zu kommen. Bleiben Sie als Rürup-Sparer darunter, wäre eine zusätzliche Einmalzahlung eine Option.

Freistellungsauftrag checken

Alle, die sparen oder Geld anlegen, haben steuerlich einen Freibetrag auf Kapitalerträge. Hierzu zählen etwa Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne aus Wertpapiergeschäften. Der Sparer/Anleger muss einen Freistellungsauftrag bei seiner Bank, Sparkasse, Bausparkasse oder Versicherung einreichen. Der sogenannte Sparerpauschbetrag beträgt für Ledige bis zu 801 Euro, für zusammen veranlagte Verheiratete bis zu 1.602 Euro. Dieser Wert soll sich 2023 auf 1.000 Euro für eine Einzelperson und 2.000 Euro für gemeinsam veranlagte Partnerschaften erhöhen. Den Pauschbetrag können Sparer/Anleger auf mehrere Konten und Depots verteilen.

Wie Sie jetzt sparen können: Haben Sie Ihren Pauschbetrag richtig aufgeteilt? Sollte bei einer Bank der Betrag zu niedrig sein, behält diese von Ihren Kapitalerträgen 25% als Abgeltungssteuer – plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Zu viel gezahlte Steuern können Sie sich zwar über Ihre Einkommensteuererklärung zurückholen. Weitaus bequemer ist es, Sie checken Ihre Freistellungsaufträge noch in diesem Jahr.

Wichtig: Sie können Ihren Freistellungsauftrag in einem Jahr beliebig oft ändern. Kündigen können Sie ihn hingegen nur bis zum 31. Dezember eines Jahres. Spätestens am letzten Bankarbeitstag im Jahr – 2022 ist es der 30. Dezember – berücksichtigen Banken Änderungen. Nicht selten geben Geldinstitute aber frühere Eingangsfristen vor.

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